Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge, Leistungen und Angebote von HG Eventtechnik, Inhaber Christian Ritthaler.
Abweichende Bedingungen des Auftraggebers werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, ihrer Geltung wird ausdrücklich schriftlich zugestimmt.
Angebote von HG Eventtechnik sind freibleibend und unverbindlich.
Ein Vertrag kommt erst durch schriftliche Bestätigung zustande.
Als schriftliche Form gelten auch E-Mail und WhatsApp.
Der Leistungsumfang ergibt sich aus dem jeweiligen Angebot.
Leistungen werden fachgerecht und nach bestem Wissen durchgeführt.
Zusätzliche Leistungen, die nicht im Angebot enthalten sind, werden gesondert berechnet.
Dies gilt insbesondere bei:
Mehraufwand beim Auf- oder Abbau
Verzögerungen durch den Auftraggeber oder Dritte
spontanen Änderungen während der Veranstaltung
unvorhersehbaren Umständen vor Ort
Der Auftraggeber stellt sicher:
freien Zugang zur Location
ausreichend Platz für Aufbau und Technik
geeignete und ausreichend dimensionierte Stromversorgung
sichere Umgebung für Personal und Technik
Die Stromversorgung muss ordnungsgemäß installiert, geprüft und funktionsfähig sein.
Ein aktuelles Prüfprotokoll ist auf Verlangen vorzulegen.
Der Auftraggeber ist verantwortlich für:
Genehmigungen
Sicherheit der Veranstaltung
Einhaltung gesetzlicher Vorschriften
Absicherung der Technik gegen Zugriff durch Gäste
Der im Angebot genannte Preis stellt einen kalkulierten Richtpreis dar.
Der endgültige Preis richtet sich nach dem tatsächlichen Aufwand und kann angepasst werden, wenn:
sich der Aufwand erhöht
zusätzliche Leistungen erforderlich werden
unvorhersehbare Umstände eintreten
Zusatzleistungen werden gesondert berechnet.
Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen ohne Abzug zahlbar.
Einwendungen gegen Rechnungen müssen innerhalb von 14 Tagen nach Zugang schriftlich mitgeteilt werden.
Offensichtliche Mängel sind innerhalb von 3 Kalendertagen nach der Veranstaltung schriftlich mitzuteilen.
Die Mängelanzeige muss enthalten:
genaue Beschreibung
Zeitpunkt
Ort
Umfang
Erfolgt keine fristgerechte Mitteilung, gilt die Leistung als vertragsgemäß erbracht.
Bei berechtigten Mängeln erfolgt Nachbesserung.
Bei Stornierung durch den Auftraggeber gelten folgende Ausfallkosten:
bis 14 Tage vor Veranstaltung: 30 %
bis 7 Tage vor Veranstaltung: 50 %
unter 72 Stunden: 80 %
Berechnungsgrundlage ist die vereinbarte Auftragssumme.
Der Auftraggeber haftet für Schäden an der Technik, die durch ihn, seine Gäste oder Dritte verursacht werden.
HG Eventtechnik haftet nur für Schäden, die auf vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Verhalten beruhen, soweit gesetzlich zulässig.
Keine Haftung besteht insbesondere bei:
unsachgemäßer Nutzung
Eingriffen durch Dritte
höherer Gewalt
mangelhafter Stromversorgung
fehlenden Sicherheitsmaßnahmen durch den Auftraggeber
Für Schäden an Leben, Körper oder Gesundheit gelten die gesetzlichen Bestimmungen.
Der Auftraggeber stellt sicher:
geeignete Aufstellflächen
ausreichende Stromversorgung
sichere Veranstaltungsbedingungen
Einhaltung von Lautstärkevorgaben und behördlichen Auflagen
Schäden durch Diebstahl, Vandalismus oder unsachgemäße Nutzung trägt der Auftraggeber.
Die Anmeldung sowie Kosten bei der GEMA übernimmt der Auftraggeber.
Bei Ereignissen höherer Gewalt (z. B. Unwetter, behördliche Anordnungen) sind beide Parteien für die Dauer der Störung von ihren Leistungspflichten befreit.
Bereits erbrachte Leistungen sowie entstandene Kosten bleiben jedoch vergütungspflichtig.
Gerichtsstand ist Mühldorf am Inn, soweit gesetzlich zulässig.
Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.